- Gemeindesteuern
- Kommunalsteuern. 1. G. i.e.S. (Gemeindeertragsteuern): ⇡ Steuern, deren Aufkommen allein den Gemeinden zufließt (⇡ Steuerertragshoheit).- Wichtigste Arten: ⇡ Gewerbesteuer (Gemeinden haben Ertragshoheit, müssen aber einen Teil als ⇡ Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder abführen), ⇡ Grundsteuer, ⇡ Grunderwerbsteuer sowie kleinere „eigene“ Steuern wie ⇡ Hundesteuer, ⇡ Getränkesteuer und ⇡ Vergnügungsteuer. Diese stehen den Gemeinden gemäß Art. 106 VI GG zu.- 2. G. i.w.S.: Gesamtheit der den Gemeinden zur Verfügung stehenden Steuereinnahmen, die aus den G. i.e.S. und dem ⇡ Gemeindeanteil an den ⇡ Gemeinschaftsteuern (⇡ Steuerverbund) besteht.- 3. Beschränkungen und Ordnungsprinzipien der Erhebung von G., Kriterien einer optimalen Ausgestaltung der G.: ⇡ Gemeindesteuersystem.- Vgl. auch ⇡ Bundessteuern, ⇡ Landessteuern, ⇡ Gemeinschaftsteuern.
Lexikon der Economics. 2013.